Brandmeldeanlagen
Nach der Errichtung braucht die Anlage eine Abschlussprüfung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle. Danach sorgt der Betreiber dafür, dass neben der jährlichen Wartung alle zwei Jahre eine Revision stattfindet.
- Richtlinie
- TRVB 123
- Prüfung
- Abschluss, dann alle 2 Jahre




